Anregungen und Beschwerden

Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften

In einer Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft (abgekürzt SPL oder auch SPLG) leben Kinder und Jugendliche im Haushalt einer pädagogischen Fachkraft.

Es handelt sich um eine pädagogische Kleinsteinrichtung nach § 34 SGB VIII, die eine Betriebserlaubnis erfordert. Bei MUTABOR sind die pädagogischen Fachkräfte fest angestellt und werden unter anderem von uns durch Fachberatung unterstützt. Regelmäßig finden Arbeitskreise statt, in denen sich unsere Fachkräfte aus den SPLs austauschen und in denen pädagogische Themen diskutiert werden. Supervision ist eine weitere, wichtige Unterstützung für Ihre gute pädagogische Arbeit.

Definition und Überblick

Zielgruppe

Die so genannte innewohnende Fachkraft – der bei MUTABOR angestellte, sozialpädagogisch qualifizierte Erwachsene (mit oder ohne Partner) –  nimmt ein Kind, einen Jugendlichen oder auch mehrere (maximal vier) zu betreuende Kinder/Jugendliche in seiner Familie auf. Auch eigene Kinder können diese Gemeinschaft ergänzen.

Der Arbeits- und Lebensort ist also die eigene Familie, in der die Schützlinge – unter zusätzlicher Mitwirkung einer pädagogischen Fachkraft (Ergänzungskraft) – hochprofessionell unterstützt werden. Gleichzeitig lernen sie ein normales Familienleben kennen.

Ein sicheres Lebensumfeld

Dort wird ihnen ein sicheres, verlässliches Lebensumfeld geboten, das ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt. Die Kinder und Jugendlichen werden individuell gefördert, Ressourcen und Selbsthilfekräfte aktiviert und gestärkt.

Ihre professionelle Erziehung in privatem Rahmen unterstützt unsere Fachberatung mit enger, persönlicher Begleitung und Übernahme administrativer Aufgaben.

Voraussetzungen

Qualifikation und Persönlichkeit

Da es um die Leitung einer Kleinsteinrichtung geht, wird eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in vergleichbarer Position (stationäre Jugendhilfe) zugrunde gelegt. Folgende Berufe werden anerkannt: staatl. anerkannte(r) Erzieher/in, Pädagogen (Dipl., M.A., B.A.), Sozialpädagoge/in, Sozialarbeiter/in, Heilpädagoge/in.

Warmherzige, klare Persönlichkeiten strukturieren den Alltag. Es gelingt ihnen, emotionale Nähe und fachliche Distanz zu vereinbaren. Auch Offenheit und Kooperationsfähigkeit wird erwartet bei der Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie, dem Jugendamt und MUTABOR.

Wichtig ist außerdem eine gute Einbindung in ein soziales Netzwerk, das in schwierigen Situationen eine Hilfe sein kann.

Alter der SPL-Eltern

Der Altersabstand zwischen den innewohnenden Fachkräften und ihren Kindern sollte möglichst dem natürlichen Altersabstand zwischen leiblichen Eltern und ihren Kindern entsprechen.

Wohnraum

In städtischer oder ländlicher Lage, zumeist in eigenen Häusern, steht jedem Kind/Jugendlichen ein eigenes Zimmer zur Verfügung. Der übrige Lebensraum ist kind- und familiengerecht gestaltet.

Reflektion und Qualifizierung

Zur Sicherstellung der fachlichen Qualität der Arbeit muss die kontinuierliche Bereitschaft zur Selbstreflektion, zur Annahme professioneller Beratung und zur Supervision vorhanden sein. Dazu gehört auch, an internen pädagogischen Schulungen teilzunehmen und in Arbeitskreisen mitzuwirken.

Wie geht es weiter?

Wenn Sie sich für die Leitung einer Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft interessieren, sollten Sie ein großes Herz für besondere Kinder haben. Haben Sie viel Toleranz im Umgang mit originellen Verhaltensmustern und die nötige Konfliktbereitschaft, dann sind Sie gut aufgestellt. Wichtig: Alle Familienmitglieder müssen dem veränderten Lebensmodell zustimmen –  nur so kann Ihre Überlegung als SPLG zu arbeiten, erfolgreich werden.

Eine wichtige Basis für das Wohlbefinden des neuen Familienmitgliedes ist Ihre Wertschätzung gegenüber seinem Herkunftssystem.

Wenn Sie sich mit unserem Leitbild identifizieren können und die fachlichen Voraussetzungen erfüllen, dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Ihre Ansprechpartner:in

Tom Bindemann

Pädagogische Leitung – Fachbereichsleitung SPL nach §34 SGB VIII

tom.bindemann[at]mutabor-mensch.de
Tel.: 022 43 847 818 13
Mobil: 0151 5698 9186

Alexandra Fischer

MUTABOR Eifel

Fachbereichsleitung der Erziehungsstellen nach §33 SGB VIII

Zuständig für Anfragen zur Unterbringung – Ortsbereich Eifel

Ansprechpartner für interessierte Fachpflegefamilien

alexandra.fischer[at]mutabor-mensch.de

Mobil: 0152 0201 1308