Diese Richtlinie soll Hinweisgebenden ermöglichen, Bedenken hinsichtlich ethischen oder gesetzeswidrigen Verhaltens innerhalb des Unternehmens anonym und sicher melden zu können. Die Whistleblowing-Richtlinie schützt vor jeglicher Diskriminierung oder Vergeltungsmaßnahmen, die aufgrund der Meldung erfolgen könnten. Wir ermutigen unsere Mitarbeitenden, die Whistleblowing Richtlinie bei Bedarf zu nutzen und uns über eventuelle Bedenken zu informieren.Es ist uns wichtig , dass alle Meldungen seriös und vertraulich behandelt werden.
Auch wichtig zu wissen: Gutgläubige hinweisgebende Personen werden wegen der Abgabe eines Hinweises nicht benachteiligt oder sanktioniert – und zwar auch dann nicht, wenn sich der Verdachtsfall im Nachhinein als unbegründet herausstellen sollte. Für den Fall, dass Hinweise wider besseres Wissen falsch abgegeben werden, behalten wir uns allerdings rechtliche Schritte vor.
Gemeinsam können wir so sicherstellen, dass wir ethisch und gesetzeskonform handeln und unsere Werte und Prinzipien als Unternehmen wahren.
Für eine solche vertrauliche Meldung von Bedenken stehen mehrere Wege zur Verfügung. Hinweisgebende können frei entscheiden, ob sie ihre Meldung an eine interne oder eine externe Meldestelle abgeben und auch, ob die Meldung anonym abgegeben wird.
Der interne Meldekanal geschieht über den sicheren und geschützten internen Meldekanal von MUTABOR, den wir mit einem speziellen Kontaktformular realisieren. Das Formular kann vollständig anonym ausgefüllt werden, wird nicht gespeichert und versendet eine Email an den internen Meldekanal. Sie finden das Formular unter diesem Text. Bitte übersehen Sie nicht die externen Meldestellen unter “Zusammenfassung Links”!
Als externen Meldestellen ist das Bundeskartellamt zuständig bei Hinweisen im Bereich von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB) und bei Verstößen gegen den EU Digital Markets Act (DMA). Für Verstöße betreffend ihren Aufsichtsbereich (z.B. Banken, Finanzdienstleister, private Versicherungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Wertpapierhandel) ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als externe Meldestelle zuständig.
Hinweise auf übrige Verstöße nimmt das Bundesamt für Justiz entgegen.