Unsere Leistungen

Unsere Leistungen umfassen ambulante und stationäre Angebote der Jugendhilfe.

MUTABOR – Mensch und Entwicklung gGmbH - Jugendhilfe seit 2003

Seit 2003 unterstützen wir, die MUTABOR – Mensch & Entwicklung gGmbH, Kinder, Jugendliche und Familien mit ambulanten und stationären Angeboten der Jugendhilfe. Als gemeinnütziger freier Träger verbinden wir langjährige Erfahrung mit fachlicher Kompetenz und einer wertschätzenden Haltung.

Leben verstehen wir als permanenten Prozess des Wandels. Die damit verbundenen Veränderungen sind mitunter für Kinder, Jugendliche und Familien schwer zu meistern – insbesondere dann, wenn sie mit Verletzungen, Schmerz oder Verunsicherung einhergehen. Mit unserer Arbeit tragen wir in diesen Situationen dazu bei, dass neue Lebenssituationen auch als Chance erkannt werden.

Unsere langjährige Erfahrung spiegelt sich in unseren ambulanten und stationären Unterstützungsangeboten wider. In unserer sozialen Arbeit geht es immer darum, junge Menschen und deren Familie dabei zu unterstützen, auf ihrem Lebensweg biografische Herausforderungen zu meistern, eigene Ressourcen zu stärken und individuelle Perspektiven zu entwickeln.

Flexible Hilfen

Flexible Hilfen zur Erziehung gehören zu den ambulanten Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe für Familien mit Kindern.

Unser Fachkräfte-Team besteht aus Menschen mit pädagogischer Ausbildung oder einem Studium im Sozialen Bereich. Wie beispielsweise Sozialpädagogik, Sozialarbeit, Heilpädagogik, Psychologie, Psycho- und Familientherapie und Erzieherinnen und Erzieher mit entsprechenden Zusatzqualifikationen.

Unsere Angebote nach SGB VIII

  • 31ff Sozialpädagogische Familienhilfe
  • 18 Begleiteter Umgang
  • 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
  • 30 Erziehungsbeistandschaft
  • 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
  • 30 Betreuungsweisungen
  • 18 i.V.m. § 27ff Clearing zum begleiteten Umgang
  • 33 Beratung von Pflegefamilien und familiärer Bereitschaftsbetreuung
  • 27 Aufsuchende Familientherapie
  • 27 FaKuK Familienaufsuchende Krisen- und Klärungsbegleitung
  • 29 Soziale Gruppenarbeit

In der Regel wird der begleitete Umgang auf familiengerichtliche Anordnung oder auf Wunsch von Betroffenen initiiert.

Der Ausgangspunkt des Umgangs ist das Recht des Kindes auf den Umgang mit seinen Eltern und der Wunsch des Kindes, diesen Umgang auch zu wollen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Eltern verheiratet oder unverheiratet sind oder das Kind in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung nach § 34 SGB VIII untergebracht ist.

Oft liegt dem begleiteten Umgang ein Konfliktpotential zwischen den Eltern untereinander oder zwischen den Herkunftseltern und der Pflegestelle/Einrichtungsstelle des Kindes zugrunde. Auch bei stark belasteten Eltern-Kind-Beziehungen – wie beispielsweise Verdacht auf Gewaltanwendung, sexuellem Missbrauch, Ängste von Kindern und/oder Eltern, Verdacht auf Kindesentziehung –  kann der begleitete Umgang vereinbart werden. Durch die Neuregelung des § 1685 BGB wurde der Kreis der Umgangsberechtigten erweitert. Personen, die mit dem Kind längere Zeit in einer häuslichen Gemeinschaft gelebt haben, sind Umgangsberechtigte. Hierbei gibt es allerdings – anders als bei leiblichen Eltern – kein Recht des Kindes auf Umgang sowie entsprechend keine Pflicht der Umgangsberechtigten.

Langfristig soll mithilfe des begleiteten Umgangs eine Veränderung der inneren Einstellung erreicht werden. Als vorübergehende Maßnahme soll er alle Beteiligten befähigen, Besuchskontakte in einer dem Kindeswohl angemessenen Art – auch ohne das Beisein Dritter – zu gestalten.

MUTABOR stellt sowohl in der Geschäftsstelle in Eitorf als auch in der Geschäftsstelle in Overath und dem Büro in der Eifel Räume zur Verfügung, in welchen die begleiteten Umgänge stattfinden können.

Abgeleitet von lateinisch „inklusio“ (Einbeziehung) bedeutet Inklusion für unsere Gesellschaft: Jeder darf an allen Errungenschaften unserer Gesellschaft teilhaben – unabhängig von Herkunft, Sprache, Religion, Hautfarbe, Alter, Geschlecht, Bildung oder Behinderungen. In unserer Gesellschaft ist es normal, anders zu sein.

Der Fachbereich Inklusion setzt im Rahmen der Eingliederungshilfe Inklusionskräfte ein, um Kindern und Jugendlichen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Bereich der Bildung zu ermöglichen. 

Inklusionsbegleitungen helfen Ihrem Kind mit bestehender oder drohender seelischer, körperlicher oder geistiger Behinderung bei der Bewältigung des Schul- oder auch Kindergartenalltages. Hierbei stehen sie ihrem Schützling durchgängig hilfreich zur Seite, sind Bezugs- und Vertrauensperson, Vorbild und Begleitung.Je nach individueller Problemlage ist entweder das Jugendamt oder das Sozialamt als Kostenträger zuständig – in Abhängigkeit von den gesetzlichen Grundlagen zur so genannten Eingliederungshilfe (§ 35 a SGB VIII, §§ 53, 54 Abs.1, S.1 SGB XII).

Die Fachberatung für Erziehungsstellen begleitet und berät die Fachkräfte in den MUTABOR-internen Fachpflegefamilien und Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften. Das Angebot der Fachberatung kann von Jugendämtern auch separat und in verschiedenem Umfang als externe Fachberatung für Pflegefamilien nach § 33.1 SGB VIII gebucht werden, die nicht direkt an MUTABOR angebunden sind.

Aufgabe der Fachberatung in allen Fällen ist die Unterstützung der Erziehungsstellen bei Fragestellungen im pädagogischen Alltag mit den Pflegekindern. Außerdem übernimmt die Fachberatung auch die Elternarbeit mit den Herkunftsfamilien und begleitet bei Bedarf die Besuchskontakte der Kinder in den Räumen von MUTABOR. Zudem erfahren die Erziehungsstellen Hilfe und Begleitung bei Hilfeplangesprächen, wichtigen Terminen mit den Pflegekindern sowie Antragsstellungen.

Der Umfang der Hilfe ist abhängig vom festgestellten Bedarf und ist in verschiedenen Paketen buchbar, die von der reinen Beratung bis hin zur Möglichkeit der Teilnahme an Arbeitskreisen und Supervisionen reichen. Zudem kann entschieden werden, ob die Pflegekinder an den angebotenen kostenpflichtigen Wochenendfahrten zur Entlastung der Pflegeeltern teilnehmen sollen.

In krisenhaften Situationen kann es dazu kommen, dass Kinder und Jugendliche ad hoc aus ihrem bisherigen Lebensort herausgenommen werden müssen. Dann kommen Inobhutnahmenstellen ins Gespräch.

Dies kann zum einen dann geschehen, wenn die jungen Menschen selbst darum bitten oder aber, wenn das Jugendamt das Kindeswohl gefährdet sieht. Es soll also eine akute Krisensituation und ggf. Kindeswohlgefährdung unterbrochen bzw. vermieden werden. Je nach Grund der Herausnahme und entsprechendem Auftrag des Jugendamtes kann unmittelbar nach der Aufnahme die Konsultation eines Arztes oder einer Notaufnahmestation eines Krankenhauses angezeigt sein, um bspw. Spuren körperlicher Misshandlung im Herkunftssystem abklären und dokumentieren zu lassen.

Neben der Krisenintervention und der Gewährung von Schutz geht es häufig darum, eine tragfähige Perspektive mit und für den jungen Menschen zu entwickeln, zuweilen auch in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Familiengericht. Mögliche Perspektiven sind zum Beispiel: Rückkehr ins Herkunftssystem, Übersiedelung zu Angehörigen oder eine Vermittlung in eine Pflegefamilie oder Wohngruppe. Die Verantwortung für die Perspektiventwicklung liegt bei den Jugendämtern in Zusammenarbeit mit den Personensorgeberechtigten; die Mitarbeitenden von MUTABOR oder die Bereitschaftspflegefamilien  können hierbei einen hilfreichen Beitrag leisten, weil sie den jungen Menschen täglich betreuen und beobachten.

Die Zusammenarbeit mit den leiblichen Eltern ist uns auch in der Phase der Notaufnahme und der Perspektiventwicklung ein wichtiges Anliegen. Je nach Konstellation und in Absprache mit dem Jugendamt finden begleitete oder unbegleitete Kontakte zwischen dem Kind und seinen Angehörigen statt.

MUTABOR hält für kurzfristige Unterbringungen das Angebot der familiären Bereitschaftspflege vor. In unseren Familiären Bereitschaftspflegefamilien (Inobhutnahmestellen) können kleine Kinder im Vorschulalter Aufnahme finden und dort in einem familiären Kontext leben, bis der weitere Weg geregelt ist.

Familiäre Bereitschaftsbetreuung, auch Bereitschaftspflege genannt, nach § 33 SGB VIII bedeutet, sich für ein Kind als „Familie auf Zeit“ bereitzuhalten.

Es gibt Situationen, in denen Kinder in akuter Not unverzüglich aus der eigenen Familie genommen werden müssen. Meistens handelt es sich um kleine Kinder. Die Feinfühligkeit ihrer familiären Bereitschaftspflege fängt das Kind auf und hilft ihm, das einschneidende Erlebnis einer plötzlichen Trennung von seiner Ursprungsfamilie zu verkraften. Für eine begrenzte Zeit erfährt das Kind durch die Bereitschaftspflegestellen liebevolle Betreuung, Schutz und Verständnis.

Durch unsere MUTABOR Fachberatung erhalten die Bereitschaftspflegestellen permanente Begleitung und Hilfestellung. In intensiven (Einzel)gesprächen bereiten wir interessierte Menschen auf ihre Aufgabe als Bereitschaftspflegestelle vor.

Fachpflegefamilien nach § 33 Satz 2 SGB VIII

Fachpflegefamilien sind Familien, in denen ein Partner eine pädagogische Ausbildung hat und alle Familienmitglieder Neuankömmlinge willkommen heißen. Hier werden bis zu zwei Pflegekinder in einen Familienhaushalt integriert, um ihnen gute Entwicklungschancen und eine Perspektive in einem Familienverbund zu eröffnen.

In familiären Strukturen wird Kindern in diesen besonderen Pflegefamilien ermöglicht, positive Erfahrungen zu machen, Halt und ein hohes Maß an Sicherheit zu finden. Diese Lebensform eignet sich besonders für Kinder mit hohem pädagogischen Betreuungsbedarf, auf die individuell, professionell sowie mit persönlicher Nähe reagiert werden sollte.

Die MUTABOR Fachberatung bringt Kinder und Pflegefamilie nach gründlicher Vorbereitung zusammen. Unsere Fachberatung unterstützt und begleitet die Pflegestelle im Anschluss kontinuierlich sowohl im Alltag als auch in Krisensituationen. Mit verschiedenen Freizeitangeboten, wie beispielsweise den “MUTABOR-Fahrten”, mehrmals jährlich stattfindender Ferienfreizeiten für die Kinder und Jugendlichen, sorgen wir dafür, das persönliche Auszeiten der Pflegestellen stattfinden können. 

Unsere Wohngruppen im Intensivangebot in Hamm an der Sieg und Nister bei Hachenburg

Wohngruppen geben Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, neue Erfahrungen zu machen. Hier lassen sich in der gemeinsamen Arbeit Ressourcen fördern und neue entdecken, während die Strukturen des pädagogischen Alltaags Halt und Stabilität geben.

In diesem Umfeld, in dem Partizipation wichtig ist, erfahren die Kinder und Jugendlichen, was es bedeutet, mitzubestimmen und Verantwortung für sich und das eigene Umfeld zu übernehmen.

Sechs bis sieben Kinder und Jugendliche leben in einer unserer drei Wohngruppen (Hamm an der Sieg und Nister bei Hachenburg) zusammen. In allen Wohngruppen arbeiten wir mit dem Konzept der Bezugsbetreuung und mit unterschiedlichen pädagogischen Ansätzen, entsprechend den individuellen Bedürfnissen der jungen menschen.

Im Rahmen der Angehörigenarbeit wird eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem angestrebt.

Ziel der Arbeit ist eine Rückführung der Kinder in ihre Familien. Sollte dies nicht möglich sein, können von der Wohngruppe aus auch Angebote zur Verselbständigung gemacht werden.