Als Unternehmen ist es uns wichtig, unseren ethischen und rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Eine wichtige Richtlinie, die uns dabei unterstützt, ist das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), welches die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie sicherstellen soll.
Diese Richtlinie soll Hinweisgebenden ermöglichen, Bedenken hinsichtlich ethischen oder gesetzeswidrigen Verhaltens innerhalb des Unternehmens anonym und sicher melden zu können. Die Whistleblowing-Richtlinie schützt vor jeglicher Diskriminierung oder Vergeltungsmaßnahmen, die aufgrund der Meldung erfolgen könnten. Wir ermutigen unsere Mitarbeitenden, die Whistleblowing Richtlinie bei Bedarf zu nutzen und uns über eventuelle Bedenken zu informieren.Es ist uns wichtig , dass alle Meldungen seriös und vertraulich behandelt werden.
Auch wichtig zu wissen: Gutgläubige hinweisgebende Personen werden wegen der Abgabe eines Hinweises nicht benachteiligt oder sanktioniert – und zwar auch dann nicht, wenn sich der Verdachtsfall im Nachhinein als unbegründet herausstellen sollte. Für den Fall, dass Hinweise wider besseres Wissen falsch abgegeben werden, behalten wir uns allerdings rechtliche Schritte vor.
Gemeinsam können wir so sicherstellen, dass wir ethisch und gesetzeskonform handeln und unsere Werte und Prinzipien als Unternehmen wahren.
Für eine solche vertrauliche Meldung von Bedenken stehen mehrere Wege zur Verfügung. Hinweisgebende können frei entscheiden, ob sie ihre Meldung an eine interne oder eine externe Meldestelle abgeben und auch, ob die Meldung anonym abgegeben wird.
Der interne Meldekanal geschieht über den sicheren und geschützten internen Meldekanal von MUTABOR, den wir mit einem speziellen Kontaktformular realisieren. Das Formular kann vollständig anonym ausgefüllt werden, wird nicht gespeichert und versendet eine Email an den internen Meldekanal. Sie finden das Formular unter diesem Text. Bitte übersehen Sie nicht die externen Meldestellen unter dem Formular!
Als externen Meldestellen ist das Bundeskartellamt zuständig bei Hinweisen im Bereich von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB) und bei Verstößen gegen den EU Digital Markets Act (DMA). Für Verstöße betreffend ihren Aufsichtsbereich (z.B. Banken, Finanzdienstleister, private Versicherungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Wertpapierhandel) ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als externe Meldestelle zuständig.
Hinweise auf übrige Verstöße nimmt das Bundesamt für Justiz entgegen.
Zusammenfassung Links:
Um den Schutz meldender Personen zu erhöhen, sind auf dieser Seite keine direkten Verlinkungen hinterlegt. So können die Aufrufe der einzelnen Meldeplattformen nicht über die Statistik unserer Webseite erfasst werden.
Interner Meldekanal – Vertrauliche und anonyme Meldung
Über dieses Formular können Sie Hinweise anonym und vertraulich übermitteln.
Die Angaben aus dem Formular werden nicht auf dieser Website gespeichert und ausschließlich an die beauftragte interne Meldestelle weitergeleitet.
Es erfolgt keine Auswertung von IP‑Adressen oder sonstigen technischen Nutzungsdaten, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.
Die Vertraulichkeit Ihrer Identität hat für uns höchste Priorität.
Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ).
https://www.bundesjustizamt.de/SharedDocs/ExterneLinks/DE/MeldestelledesBundes/Online-Meldung_HinSCHG.htmlBfJ
Externes Meldesystem bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Hinweisgeberstelle/hinweisgeberstelle_node.html
Externes Meldesystem Bundeskartellamt
https://www.bundeskartellamt.de/DE/Hinweise_auf_Verstoesse/Hinweise_node.html



