Anregungen und Beschwerden

Pflegefamilie

Pflegefamilie nach § 33.1 SGB VIII

Das Angebot der Fachberatung über MUTABOR als Träger kann von Jugendämtern für Pflegefamilien nach § 33.1 SGB VIII gebucht werden.

Aufgabe der Fachberatung in allen Fällen ist die Unterstützung der Erziehungsstellen bei Fragestellungen im pädagogischen Alltag mit den Pflegekindern. Außerdem übernimmt die Fachberatung auch die Elternarbeit mit den Herkunftsfamilien und begleitet bei Bedarf die Besuchskontakte der Kinder in den Räumen von MUTABOR. Zudem erfahren die Erziehungsstellen Hilfe und Begleitung bei Hilfeplangesprächen, wichtigen Terminen mit den Pflegekindern sowie Antragsstellungen.

Definition und Überblick

Pflegefamilien kommen im pädagogischen Alltag mit den ihnen anvertrauten Kindern oft an Grenzen oder stoßen auf Fragestellungen, bei deren Bearbeitung ein Blick von außen hilfreich sein kann.

Hier stellt die Anbindung an einen freien Träger der Jugendhilfe eine kompetente Unterstützung dar. Neben der Begleitung der Pflegeeltern in der direkten Arbeit mit dem Kind übernimmt die Fachberatung auch die Elternarbeit mit den Herkunftsfamilien und begleitet  die Besuchskontakte der Kinder in den Räumen von MUTABOR. Zudem können die Pflegeeltern Hilfe und Begleitung bei Hilfeplangesprächen, wichtigen Terminen mit den Pflegekindern sowie Antragsstellungen erfahren.

Grundsatzziele

Die Begleitung durch die Fachberatung von MUTABOR soll die Familien in ihrem pädagogischen Handeln stärken und einen objektiven Blick von außen ermöglichen. Zudem können Loyalitätskonflikte und Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit den Herkunftsfamilien entschärft oder behoben werden, z.B. durch Begleitung der Besuchskontakte sowie parallel gestaltete Elternarbeit. Die Entlastung bei administrativen Abläufen kann der Pflegefamilie mehr Handlungsspielraum für die eigentliche pädagogische Arbeit ermöglichen.

Grundsatzziele

Die Begleitung von Pflegefamilien nach §33.1  wird explizit für Pflegefamilien angeboten, die zuvor nicht bei MUTABOR als Träger angebunden waren, die sich aber dennoch Hilfe und Unterstützung sowie die regelmäßige Möglichkeit zur Reflektion ihrer Arbeit wünschen. In der Regel wird dies durch das belegende Jugendamt angefragt.

Dauer der Hilfe

Dauer und Umfang der Hilfe:

Die Hilfe wird jeweils im Hilfeplangespräch festgelegt und bezieht sich auf einen dort vereinbarten Zeitraum, der sinnvollerweise mindestens 1 Jahr umfasst und im Hilfeplangespräch jederzeit verlängert werden kann.