Anregungen und Beschwerden

Familiäre Bereitschaftspflege

Familiäre Bereitschaftsbetreuung, auch Bereitschaftspflege genannt, nach § 33 SGB VIII bedeutet, sich für ein Kind als „Familie auf Zeit“ bereitzuhalten.

Es gibt Situationen, in denen Kinder in akuter Not unverzüglich aus der eigenen Familie genommen werden müssen. Meistens handelt es sich um kleine Kinder. Die Feinfühligkeit ihrer familiären Bereitschaftspflege fängt das Kind auf und hilft ihm, das einschneidende Erlebnis einer plötzlichen Trennung von seiner Ursprungsfamilie zu verkraften. Für eine begrenzte Zeit erfährt das Kind durch Sie liebevolle Betreuung, Schutz und Verständnis.

Sie erfahren durch unsere MUTABOR Fachberatung permanente Begleitung und Hilfestellung. In intensiven (Einzel)gesprächen bereiten wir Sie auf Ihre Aufgabe als Bereitschaftspflegestelle vor.

Wir lassen Sie auch im Alltag nicht allein, sondern unterstützen Sie bei der Zusammenarbeit mit Institutionen und bei Kontakten zu den leiblichen Eltern.

Wenn Sie sich dafür interessieren Bereitschaftspflegefamilie zu werden, nehmen Sie gerne Kontakt mit Frau Fischer oder Frau Friedrichs, unseren Fachbereichsleitungen, auf.

Definition und Überblick

Bereitschaftspflegestellen können Ehepaare, Lebensgemeinschaften oder Einzelpersonen mit oder ohne Kind sein. Sie werden dringend gebraucht für Kinder, meist im Vor- oder Grundschulalter, die eine akute Krisensituation erleben. In einem familiären Umfeld sollen diese jungen Menschen vorübergehend Schutz, Hilfe und Verständnis finden, bis ihre weitere Perspektive geklärt ist.

Allen Kindern und Jugendlichen, um die es hier geht, ist etwas zugestoßen. Plötzlich erleben sie die Trennung von ihrer Ursprungsfamilie, weil sie vernachlässigt, bedroht, misshandelt oder missbraucht wurden. Auch psychische Erkrankungen oder Suchtprobleme der Eltern können Ursache sein. Wir erwarten bei möglichen Besuchskontakten eine wertschätzende Haltung gegenüber den leiblichen Eltern.

Voraussetzungen

Persönliche Bedingungen

Sich als familiäre Bereitschaftspflege zu engagieren, erfordert die Zustimmung und ein intaktes Verhältnis aller dazugehörigen Personen. Das ist wichtig für das Sicherheitsempfinden des Neuankömmlings.

Auch Feinfühligkeit und ein hohes Maß an Belastbarkeit sollten mitgebracht werden. Schließlich kann es sein, dass der Schützling in einem desolaten Zustand – desorientiert, ängstlich, verwahrlost – ankommt. Und wenn der junge Mensch nach einer gewissen Zeit der gegenseitigen Eingewöhnung und der Vertrautheit wieder geht, muss das ebenso verkraftet werden können.

 

Qualifikation und Qualifizierung

Es wird eine ausreichende praktische Erfahrung vorausgesetzt, aber keine pädagogische oder medizinische Berufsqualifikation. Notwendig ist jedoch die kurzfristige Anpassung des eigenen, möglichst klar strukturiert geregelten Familienalltags an die neue Situation sowie die Bereitschaft zur kontinuierlichen Reflexion und Zusammenarbeit mit der MUTABOR-Fachberatung.

Diese sorgt unter anderem für die entsprechende Vorbereitung der Pflegestelle  durch intensive Gespräche. Und auch im Alltag stehen die Fachkräfte ihren Bereitschaftspflegefamilien stets zur Seite, denn sie müssen mit vielen Institutionen, öffentlichen Stellen und Menschen zusammenarbeiten und diesen ggf. Zutritt in ihr Zuhause gewähren.  Dies erfordert seitens der Bereitschaftspflegefamilie ausreichende zeitliche Ressourcen sowie eine hohe Flexibilität.

 

Finanzielle Grundversorgung und Berufstätigkeit

Die finanzielle Grundversorgung der Bereitschaftspflegefamilie muss gesichert sein – unabhängig vom (steuerfreien) Erziehungshonorar und den Erstattungen für Aufwendungen. Mit MUTABOR wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Eine Berufstätigkeit der Betreuungsperson ist, i.d.R. mit der Aufgabenstellung als Bereitschaftspflege nicht vereinbar.

 

Wohnraum und Dauer des Aufenthalts

Zur Unterbringung des Pflegekindes muss ein Zimmer mit mindestens 12 Quadratmetern vorhanden sein. Die Dauer des Aufenthalts beträgt wenige Tage bis mehrere Monate.

 

Wie geht es weiter?

Können Sie sich die Aufnahme eines schutzbedürftigen Kindes vorstellen? Dann laden wir Sie herzlich ein, Kontakt zu uns aufzunehmen.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Martina Friedrichs

Fachbereichsleitung der Erziehungsstellen nach §33.1 SGB VIII

Zuständig für Anfragen zur Inobhutnahme in Bereitschaftspflegestellen

Ansprechpartnerin für interessierte Bereitschaftspflegestellen

martina.friedrichs[at]mutabor-mensch.de
Mobil: 01590 4245 742

Alexandra Fischer

MUTABOR Eifel

Fachbereichsleitung der Erziehungsstellen nach §33 SGB VIII

Zuständig für Anfragen zur Unterbringung – Ortsbereich Eifel

Ansprechpartner für Interessierte Fachpflegefamilien

alexandra.fischer[at]mutabor-mensch.de

Mobil: 0152 0201 1308