Familiäre Bereitschaftsbetreuung, auch Bereitschaftspflege genannt, nach § 33 SGB VIII bedeutet, sich für ein Kind als „Familie auf Zeit“ bereitzuhalten.
Es gibt Situationen, in denen Kinder in akuter Not unverzüglich aus der eigenen Familie genommen werden müssen. Meistens handelt es sich um kleine Kinder. Die Feinfühligkeit ihrer familiären Bereitschaftspflege fängt das Kind auf und hilft ihm, das einschneidende Erlebnis einer plötzlichen Trennung von seiner Ursprungsfamilie zu verkraften. Für eine begrenzte Zeit erfährt das Kind durch Sie liebevolle Betreuung, Schutz und Verständnis.
Sie erfahren durch unsere MUTABOR Fachberatung permanente Begleitung und Hilfestellung. In intensiven (Einzel)gesprächen bereiten wir Sie auf Ihre Aufgabe als Bereitschaftspflegestelle vor.
Wir lassen Sie auch im Alltag nicht allein, sondern unterstützen Sie bei der Zusammenarbeit mit Institutionen und bei Kontakten zu den leiblichen Eltern.
Wenn Sie sich dafür interessieren Bereitschaftspflegefamilie zu werden, nehmen Sie gerne Kontakt mit Frau Fischer oder Frau Friedrichs, unseren Fachbereichsleitungen, auf.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Martina Friedrichs
Fachbereichsleitung der Erziehungsstellen nach §33.1 SGB VIII
Zuständig für Anfragen zur Inobhutnahme in Bereitschaftspflegestellen
Ansprechpartnerin für interessierte Bereitschaftspflegestellen
martina.friedrichs[at]mutabor-mensch.de
Mobil: 01590 4245 742
Alexandra Fischer
MUTABOR Eifel
Fachbereichsleitung der Erziehungsstellen nach §33 SGB VIII
Zuständig für Anfragen zur Unterbringung – Ortsbereich Eifel
Ansprechpartner für Interessierte Fachpflegefamilien
alexandra.fischer[at]mutabor-mensch.de
Mobil: 0152 0201 1308