In krisenhaften Situationen kann es dazu kommen, dass Kinder und Jugendliche ad hoc aus ihrem bisherigen Lebensort herausgenommen werden müssen. Dann kommen Inobhutnahmenstellen ins Gespräch.
Dies kann zum einen dann geschehen, wenn die jungen Menschen selbst darum bitten oder aber, wenn das Jugendamt das Kindeswohl gefährdet sieht. Es soll also eine akute Krisensituation und ggf. Kindeswohlgefährdung unterbrochen bzw. vermieden werden. Je nach Grund der Herausnahme und entsprechendem Auftrag des Jugendamtes kann unmittelbar nach der Aufnahme die Konsultation eines Arztes oder einer Notaufnahmestation eines Krankenhauses angezeigt sein, um bspw. Spuren körperlicher Misshandlung im Herkunftssystem abklären und dokumentieren zu lassen.
Neben der Krisenintervention und der Gewährung von Schutz geht es häufig darum, eine tragfähige Perspektive mit und für den jungen Menschen zu entwickeln, zuweilen auch in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Familiengericht. Mögliche Perspektiven sind zum Beispiel: Rückkehr ins Herkunftssystem, Übersiedelung zu Angehörigen oder eine Vermittlung in eine Pflegefamilie oder Wohngruppe. Die Verantwortung für die Perspektiventwicklung liegt bei den Jugendämtern in Zusammenarbeit mit den Personensorgeberechtigten; die Mitarbeitenden von MUTABOR oder die Bereitschaftspflegefamilien können hierbei einen hilfreichen Beitrag leisten, weil sie den jungen Menschen täglich betreuen und beobachten.
Die Zusammenarbeit mit den leiblichen Eltern ist uns auch in der Phase der Notaufnahme und der Perspektiventwicklung ein wichtiges Anliegen. Je nach Konstellation und in Absprache mit dem Jugendamt finden begleitete oder unbegleitete Kontakte zwischen dem Kind und seinen Angehörigen statt.
MUTABOR hält für Kinder, die in Obhut genommen wurden, das Angebot der familiären Bereitschaftspflege vor. In unseren Familiären Bereitschaftspflegefamilien (Inobhutnahmestellen) können kleine Kinder im Vorschulalter Aufnahme finden. Sie leben dort in einem familiären Kontext.
Näheres zu diesem Angebot finden Sie hier.