Der Ausgangspunkt für begleitete Besuchskontakte, ist das Recht und der Wunsch des Kindes auf den Umgang mit den Eltern.
Oft liegt dem begleiteten Umgang ein Konfliktpotential zwischen den Eltern untereinander oder zwischen den Herkunftseltern und der Pflegestelle/Einrichtungsstelle des Kindes zugrunde. Auch bei stark belasteten Eltern-Kind-Beziehungen kann der begleitete Umgang vereinbart werden.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Eltern verheiratet oder unverheiratet sind oder das Kind in einer Pflegefamilie oder einer sonstigen Einrichtung untergebracht ist.
MUTABOR stellt sowohl in der Geschäftsstelle in Eitorf als auch in der Geschäftsstelle in Overath
und dem Büro in der Eifel Räume zur Verfügung, in welchen die begleiteten Umgänge stattfinden können.
Ihre Ansprechpartner
MUTABOR - Mensch & Entwicklung
Begleitete Umgänge sind in jedem Fachbereich möglich. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die allgemeine Verwaltung.
info[at]mutabor-mensch.de
Tel.: 022 43 845 010
Fax: 02243 845 623