Fragen und Antworten zum Thema Erziehungsstellen
Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Fragen, die uns oft über Fachpflegefamilien und Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften gestellt werden. Einige weitere Details finden Sie unter den entsprechenden Themenbereichen.
Erziehungsstellen sind eine stationäre Form der Kinder- und Jugendhilfe.
Kinder und Jugendliche, die nicht mehr in ihrer Ursprungsfamilie leben können, finden in einer Erziehungsstelle ein neues Zuhause. Ausgerichtet an den individuellen Bedürfnissen der Kinder suchen unsere Fachbereichsleitungen eine passende Erziehungsstelle in einer Fachpflegefamilie. Die Betreuung innerhalb eines familiären und stabilen Bezugsrahmens gibt diesen Kindern eine feste Grundlage für ihre weitere Entwicklung.
Erziehungsstellen können sein:
- Eine Erziehungsstelle in einer Fachpflegefamilie oder eine
- Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft.
Fachpflegefamilien sind nach § 33.2 SGB VIII Familien, bei denen einer der Partner eine pädagogische Ausbildung hat.
In Fachpflegefamilien können ein bis zwei Kinder im Alter bis zu etwa zwölf Jahren aufgenommen werden. Kinder, die in einer Fachpflegefamilie leben, sollen dauerhaft ein neues Zuhause finden.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Themenbereich unserer Fachpflegefamilien.
Familien, bei denen einer der Partner eine pädagogische Ausbildung hat, können sich als Fachpflegefamilie bewerben. Auch Familien, in denen einer der Partner viel Erfahrung mit Kindern hat, können sich bewerben und dürfen, nach einer besonderen Schulung, Fachpflegeeltern werden.
Darüber hinaus werden Anforderungen an das Lebensalter der Fachpflegeeltern, den verfügbaren Wohnraum, die Zimmergröße, die finanzielle Grundversorgung sowie die Bereitschaft zur fachlichen Reflektion und Qualifizierung gestellt.
Eine detaillierte Auflistung der Voraussetzungen finden Sie unter dem Themenbereich unserer Fachpflegefamilien.
Unsere Fachberater/innen pflegen einen engen und regelmäßigen Kontakt zu unseren Familien. Sie unterstützen sie neben der pädagogischen Arbeit mit dem Kind und dem Herkunftssystem auch bei Anträgen und behördlichen Angelegenheiten. Sie stehen zur Reflektion und für den Austausch bei Erziehungsfragen zur Verfügung.
Regelmäßige Kontakte durch Besuche, Arbeitskreise, Telefonate, Supervisionen und die Rufbereitschaft helfen dabei, das Zusammenleben fachlich zu unterstützen, Konflikte schnell zu erkennen und konstruktive Lösungen zu finden.
Um sich mit anderen Fachpflegeeltern auszutauschen und Zusammentreffen der Pflegekinder untereinander aktiv zu fördern, veranstalten wir Fortbildungsseminare, Arbeitskreise, Pflegeväterabende und Ferienfreizeiten. Hier kann man sich gegenseitig unterstützen, Kontakte knüpfen und voneinander lernen.
Eine Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft (SPL / SPLG) ist nach § 34 SGB VIII eine pädagogische (Kleinst-) Einrichtung mit Einzelpersonen oder Paaren, von denen einer der Partner eine pädagogische Ausbildung haben muss. Für diese Art der Einrichtung muss eine Betriebserlaubnis beantragt werden.
Die Größe einer SPL ist individuell und variiert von einem bis zu fünf Kindern.
Kinder, welche einen höheren Betreuungsaufwand haben (eventuell sogar Einzelbetreuung brauchen) oder Jugendliche, die in Richtung Verselbständigung gehen, können in einer Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft aufgenommen werden.
Ob für ein Kind eine Fachpflegefamilie oder eine Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft gesucht wird, entscheidet die Fallführung des Jugendamtes.
Um als innewohnende Fachkraft eine SPL zu führen, müssen Sie eine pädagogische Ausbildung bzw. ein Studium absolviert haben und mindestens drei Jahre in der Jugendhilfe tätig gewesen sein. Ferner müssen Sie einen adäquaten Wohnraum für die Kinder und Jugendlichen zur Verfügung stellen können. Als SPL-Mitarbeiter haben Sie bei MUTABOR ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
Sie werden regelmäßig von unseren Fachberatern besucht und stehen im permanenten Austausch mit ihnen. Darüber hinaus gibt es alle zwei Wochen einen Arbeitskreis, bei dem sich alle innewohnenden Fachkräfte kollegial unter der Anleitung der Fachberater besprechen.
Durch regelmäßige Supervisionen und Fachfortbildungen tragen wir dafür Sorge, dass Sie sich gut unterstützt fühlen und auf dem aktuellen Stand in Ihrem Fachgebiet sind.
Kinder, die in Fachpflegefamilien oder Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften aufgenommen werden, können aus unterschiedlichen Gründen nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben.
Dies sind beispielsweise persönliche Probleme und daraus resultierend mangelnde Erziehungskompetenz der leiblichen Eltern, Mangelerfahrung durch Vernachlässigung, Beziehungsabbrüche oder weitere Gründe.
In unseren Fachpflegefamilien, Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften und Wohngruppen leben Kinder aller Altersstufen.
Grundsätzlich kann diese Frage bejaht werden. Eine Aufnahme erfolgt aber erst nach einer ausführlichen Anbahnung. Sie sind dabei ein aktiver Teil des Entscheidungsprozesses – genauso wie das Kind oder der Jugendliche und dessen Sorgeberechtigte.
Wenn Sie den Eindruck haben, dass das Kind nicht in Ihre Familie „passt“, sollten Sie ihre Bedenken offen mit der Bereichsleitung und der Fachberatung besprechen.
Generell ist es wünschenswert, den Kontakt zwischen Kind und Herkunftsfamilie aufrecht zu erhalten. Dies geschieht in der Regel über die Fachberater/innen. Damit die Bindung des Kindes zur Herkunftsfamilie geschätzt und gewürdigt wird, erwarten wir von Ihnen die Bereitschaft zum Kontakt mit der Herkunftsfamilie. In welcher Form der Kontakt gestaltet wird, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig.
Ein Kind, das in einer Fachpflegefamilie lebt, soll langfristig bis zur Verselbstständigung aufgenommen werden. Wir gehen in dieser Hilfeform von einer Dauerbeheimatung aus.
In einer Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft ist es ebenfalls das Ziel, bis zur Verselbständigung des jungen Menschen zusammen zu leben. Allerdings steht hier die Rückkehroption in die Ursprungsfamilie im Vordergrund.
Zuweilen wird auch nur ein „Zuhause auf Zeit“ gesucht. Dann ist die Vorbereitung der Rückkehr des Kindes zu seinen Eltern ein wichtiger Bestandteil der Hilfe.
Grundsätzlich ist eine Adoption nicht möglich, weil es sich dabei um ein eigenständiges und von der Pflegschaft unabhängiges Verfahren handelt.
Fachpflegeeltern erhalten ein Erziehungshonorar plus Geld für die materiellen Aufwendungen. Letzteres ist eine Unterhaltsleistung für das Kind nach §39 SGB VIII. Sie setzt sich aus dem laufenden Unterhalt und einmaligen Beihilfen zusammen, wie zum Beispiel einer Grundausstattung..
Das Pflegekind kann auf der Lohnsteuerkarte eingetragen und dadurch Kindergeld bezogen werden.
MUTABOR unterstützt Sie bei Anträgen zu einmaligen Beihilfen ebenso wie bei dem Beantragen des Kindergeldes.
Als Pflegeeltern erhalten sie außerdem Zuschüsse zur privaten Altersversorgung und Unfallversicherung.
Unterbringung in Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften
Als Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft werden Sie bei MUTABOR-Mensch & Entwicklung fest angestellt. Sie erhalten ein monatliches Gehalt mit den üblichen Sozialleistungen.
Zusätzlich werden auch Gelder für das Kind gezahlt (Taschengeld, Bekleidungsgeld, Sachaufwendungen).
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