Fragen und Antworten zum Thema Erziehungsstellen
Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Fragen, die uns oft über Erziehungsstellen gestellt werden. Einige weitere Details finden Sie unter den entsprechenden Themenbereichen.
Erziehungsstellen sind eine stationäre Form der Kinder- und Jugendhilfe.
Kinder und Jugendliche, die nicht mehr in ihrer Ursprungsfamilie leben können, finden in einer Erziehungsstelle ein neues Zuhause auf Dauer oder für eine begrenzte Zeit. Ausgerichtet an den individuellen Bedürfnissen der Kinder suchen unsere Fachbereichsleitungen eine passende Erziehungsstelle. Die Betreuung innerhalb eines familiären und stabilen Bezugsrahmens gibt diesen Kindern eine feste Grundlage für ihre weitere Entwicklung.
Erziehungsstellen können sein:
- Fachpflegefamilie § 33.2 SGB VIII
- Familiäre Bereitschaftsbetreuung §33.1 und §42 SGB VIII
- Pflegefamilie §33.1 SGB VIII
Fachpflegefamilien sind nach § 33.2 SGB VIII Familien, bei denen einer der Partner eine pädagogische Ausbildung hat.
In Fachpflegefamilien können ein bis zwei Kinder mit besonderem Betreuungsbedarf aufgenommen werden. Kinder, die in einer Fachpflegefamilie leben, sollen dauerhaft ein neues Zuhause finden.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Themenbereich unserer Fachpflegefamilien.
Pflegefamilien nach §33.1 SGB VIII sind Familien ohne pädagogische Ausbildung, die ein oder mehrere Kinder bei sich aufnehmen und ihnen ein Zuhause bieten. Die Betreuung dieser Familien kommt i.d.R. durch eine direkte Anfrage des Jugendamts beim Träger oder eine Umwandlung von der Familiären Bereitschaftspflege in ein dauerhaftes Pflegeverhältnis zustande. Eine direkte Bewerbung bei MUTABOR als Pflegefamilie nach 33.1 SGB VIII ist nicht möglich.
Familien, bei denen einer der Partner eine pädagogische Ausbildung hat, können sich als Fachpflegefamilie bewerben. Auch Familien, in denen einer der Partner viel Erfahrung mit Kindern hat, können sich bewerben und dürfen, nach einer besonderen Schulung, Fachpflegeeltern werden. Bereitschaftspflegeeltern benötigen darüber hinaus eine hohe Flexibilität, einer der Partner:innen darf keiner Berufstätigkeit nachgehen, um eine kontinuierliche Betreuung zu gewährleisten.
Zudem werden Anforderungen an das Lebensalter der Erziehungsstelleneltern, den verfügbaren Wohnraum, die Zimmergröße, die finanzielle Grundversorgung sowie die Bereitschaft zur fachlichen Reflektion und Qualifizierung gestellt.
Eine detaillierte Auflistung der Voraussetzungen finden Sie unter dem Themenbereich unserer Fachpflegefamilien und Familiäre Bereitschaftspflege.
Unsere Fachberater:innen pflegen einen engen und regelmäßigen Kontakt zu unseren Familien. Sie unterstützen sie neben der pädagogischen Arbeit mit dem Kind und dem Herkunftssystem auch bei Anträgen und behördlichen Angelegenheiten. Sie stehen zur Reflektion und für den Austausch bei Erziehungsfragen zur Verfügung.
Regelmäßige Kontakte durch Besuche, Arbeitskreise, Telefonate, Supervisionen und die Rufbereitschaft helfen dabei, das Zusammenleben fachlich zu unterstützen, Konflikte schnell zu erkennen und konstruktive Lösungen zu finden.
Um sich mit anderen Erziehungsstelleneltern auszutauschen und Zusammentreffen der Pflegekinder untereinander aktiv zu fördern, veranstalten wir Fortbildungsseminare, Arbeitskreise, Pflegeväterabende und Ferienfreizeiten. Hier kann man sich gegenseitig unterstützen, Kontakte knüpfen und voneinander lernen.
Kinder, die in Erziehungstellen aufgenommen werden, können aus unterschiedlichen Gründen nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben.
Dies sind beispielsweise persönliche Probleme und daraus resultierend mangelnde Erziehungskompetenz der leiblichen Eltern, Mangelerfahrung durch Vernachlässigung, Beziehungsabbrüche oder weitere Gründe. Je nach Grund kommen die Kinder auch sehr kurzfristig und verbleiben und eine kurze Weile oder auch auf Dauer in der jeweiligen Erziehungsstelle.
In unseren Erziehungsstellen leben Kinder aller Altersstufen.
Grundsätzlich kann diese Frage für Kinder in Fachpflegestellen bejaht werden. Eine Aufnahme erfolgt dort erst nach einer ausführlichen Anbahnung. Sie sind dabei ein aktiver Teil des Entscheidungsprozesses – genauso wie das Kind oder der Jugendliche und dessen Sorgeberechtigte.
Wenn Sie den Eindruck haben, dass das Kind nicht in Ihre Familie „passt“, sollten Sie ihre Bedenken offen mit der Bereichsleitung und der Fachberatung besprechen.
Bei der Aufnahme von Bereitschaftspflegekindern, insbesondere bei Inobhutnahmen wissen wir i.d.R. nur sehr wenig über die Kinder. Als Bereitschaftspflegeeltern haben Sie allerdings im Vorfeld die Gelegenheit, bestimmte Altersspannen und Ausschlusskriterien festzulegen.
Generell ist es wünschenswert, den Kontakt zwischen Kind und Herkunftsfamilie aufrecht zu erhalten. Dies geschieht in der Regel über die Fachberater:innen. Damit die Bindung des Kindes zur Herkunftsfamilie geschätzt und gewürdigt wird, erwarten wir von Ihnen die Bereitschaft zum Kontakt mit der Herkunftsfamilie. In welcher Form der Kontakt gestaltet wird, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Kinder in Bereitschaftspflegefamilien befinden sich i.d.R. noch in der Phase der Perspektivklärung, daher gibt es hier mit hoher Wahrscheinlichkeit vermehrt Kontakte zur Herkunftsfamilie.
Ein Kind, das in einer Fachpflegefamilie lebt, soll langfristig bis zur Verselbstständigung aufgenommen werden. Wir gehen in dieser Hilfeform von einer Dauerbeheimatung aus.
In einer Familiären Bereitschaftsbetreuung ist das Ziel die Prüfung einer Rückkehroption in die Ursprungsfamilie bzw. eine Perspektivklärung. In diesem Rahmen ist eine ausführliche Diagnostik bei den Kindern ein wichtiger Bestandteil der Hilfe.
Grundsätzlich ist eine Adoption nicht möglich, weil es sich dabei um ein eigenständiges und von der Pflegschaft unabhängiges Verfahren handelt.
Fachpflegeeltern erhalten ein Erziehungshonorar plus Geld für die materiellen Aufwendungen. Letzteres ist eine Unterhaltsleistung für das Kind nach §39 SGB VIII. Sie setzt sich aus dem laufenden Unterhalt und einmaligen Beihilfen zusammen, wie zum Beispiel einer Grundausstattung.
Das Pflegekind kann auf der Lohnsteuerkarte eingetragen und dadurch Kindergeld bezogen werden.
MUTABOR unterstützt Sie bei Anträgen zu einmaligen Beihilfen ebenso wie bei dem Beantragen des Kindergeldes.
Als Pflegeeltern eines Kindes, das dauerhaft in Ihrer Familie lebt, erhalten sie außerdem Zuschüsse zur privaten Altersversorgung und Unfallversicherung.
Unterbringung in Familiärer Bereitschaftsbetreuung
Bereitschaftspflegeeltern erhalten ebenfalls ein erhöhtes Erziehungshonorar und materielle Aufwendungen.
Im Unterschied zur Fachpflegepflegestelle wird das Kind nicht auf der Lohnsteuerkarte eingetragen und auch kein Kindergeld bezogen. MUTABOR unterstützt Sie bei einmaligen Anträgen wie einer Bekleidungsbeihilfe und stellt ggf. Einrichtungsgegenstände wie ein Kinderbett zur Verfügung.
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