Anregungen und Beschwerden

Fachpflegefamilien

Für besondere Kinder sucht MUTABOR besondere Familien:

Fachpflegefamilien nach § 33 Satz 2 SGB VIII.

Fachpflegefamilien sind Familien, in denen ein Partner eine pädagogische Ausbildung hat und alle Familienmitglieder den Neuankömmling willkommen heißen. Hier werden bis zu zwei Pflegekinder in einen Familienhaushalt integriert, um ihnen gute Entwicklungschancen und eine Perspektive in einem Familienverbund zu eröffnen.

In familiären Strukturen wird Kindern in diesen besonderen Pflegefamilien ermöglicht, positive Erfahrungen zu machen, Halt und ein hohes Maß an Sicherheit zu finden. Diese Lebensform eignet sich besonders für Kinder mit hohem pädagogischen Betreuungsbedarf, auf die individuell, professionell sowie mit persönlicher Nähe reagiert werden sollte.

Die MUTABOR Fachberatung bringt „Ihr“ Kind und Sie nach gründlicher Vorbereitung zusammen. Unsere Fachberatung unterstützt und begleitet Sie und Ihre Familie im Anschluss kontinuierlich sowohl im Alltag als auch in Krisensituationen. Mit verschiedenen Entlastungsangeboten sorgen wir für Ihre persönliche Auszeit. Ein Beispiel sind die Ferienfreizeiten für unsere Kinder und Jugendlichen.

Wenn Sie sich dafür interessieren, Fachpflegefamilie oder Bereitschaftspflegefamilie zu werden, nehmen Sie gerne Kontakt mit Frau Fischer oder Frau Oczkowicz, unseren Fachbereichsleitungen, auf.

Definition und Überblick

Die Fachpflegefamilie bietet eine so genannte Erziehungsstelle. Erziehungsstellen im Rahmen der Familienpflege nach § 33 Satz 2 SGB VIII sind vorgesehen für besonders beeinträchtigte, traumatisierte Kinder. Ausgerichtet an den individuellen Bedürfnissen der Kinder suchen unsere Fachbereichsleitungen eine passende Erziehungsstelle, um ihnen gute Entwicklungschancen und eine Perspektive in einem Familienverbund zu ermöglichen.

Durch das intensive, dauerhafte Zusammenleben mit einer Familie – vielleicht sogar mit leiblichen Kindern der Fachpflegeeltern als Geschwister –  sollen sie Geborgenheit, Schutz, Stabilität und Struktur erfahren. Hier können und dürfen sie enge Bindungen entwickeln. Deswegen ist es wichtig, dass sich alle Familienmitglieder – also auch die eigenen Kinder – bewusst für das neue Familienmitglied entscheiden und es mit Zuneigung aufnehmen.

In unseren Fachpflegefamilien werden bis zu zwei Kinder in einen Familienhaushalt integriert.

Voraussetzungen

Qualifikation

Sie können sich für diese Form der Pflegefamilie bewerben, wenn Sie oder/und Ihr Partner über eine pädagogische Ausbildung verfügen. Anerkannte Ausbildungsformen sind beispielsweise staatl. anerkannte Erzieher/in, Sozialpädagoge/in, bzw. Sozialarbeiter/in (Dipl., M.A., B.A.), Heilerziehungspfleger/in, Dipl. Heilpädagoge/in und weitere. Alternativ besteht die Möglichkeit, sich durch eine intensive Fachschulung für diese Aufgabe zu qualifizieren.

Alter der Fachpflegeeltern

Der Altersabstand zwischen den Pflegeeltern und ihren Pflegekindern sollte möglichst dem natürlichen Altersabstand zwischen Eltern und ihren Kindern entsprechen.

Wohnraum

Dem Pflegekind muss ein eigenes Zimmer (mindestens 12 Quadratmeter) zur Verfügung gestellt werden können. Der übrige Lebensraum muss kind- und familiengerecht sein.

Finanzielle Grundversorgung und Berufstätigkeit

Die finanzielle Grundversorgung der Pflegefamilie muss gesichert sein – unabhängig vom (steuerfreien) Erziehungshonorar und den Erstattungen für Aufwendungen. Mit MUTABOR wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Wenn die Berufstätigkeit mit der Aufgabenstellung als Pflegeperson vereinbar ist, kann dieser nachgegangen werden.

Reflektion und Qualifizierung

Die Kinder haben einen hohen pädagogischen Betreuungsbedarf. Deshalb erwartet MUTABOR Ihre Teilnahme an professionellen Beratungen, Supervisionen und pädagogischen Schulungen sowie Ihre Fähigkeit zur Selbstreflektion. Arbeitskreise ermöglichen Ihnen den Wissens- und Erfahrungsaustausch mit anderen Pflegefamilien, sodass Sie auf ein stützendes Netzwerk zurückgreifen können.

Wichtig ist Ihre Bereitschaft, den Kontakt zur Herkunftsfamilie zu akzeptieren und zu fördern.

Ihre Ansprechpersonen

Weronika Oczkowicz

Fachbereichsleitung der Erziehungsstellen nach §33.2 SGB VIII

Zuständig für Anfragen zur Unterbringung in Fachpflegefamilien

Ansprechpartner für interessierte Fachpflegefamilien

weronika.oczkowicz[at]mutabor-mensch.de
Tel.: 0157 776 904 30

Alexandra Fischer

MUTABOR Eifel

Fachbereichsleitung der Erziehungsstellen nach §33 SGB VIII

Zuständig für Anfragen zur Unterbringung – Ortsbereich Eifel

Ansprechpartner für interessierte Fachpflegefamilien

alexandra.fischer[at]mutabor-mensch.de
Mobil: 0152 0201 1308