Familiäre Bereitschaftsbetreuung, auch Bereitschaftspflege genannt, nach § 33 SGB VIII bedeutet, sich für ein Kind als „Familie auf Zeit“ bereitzuhalten.
Es gibt Situationen, in denen Kinder in akuter Not unverzüglich aus der eigenen Familie genommen werden müssen. Meistens handelt es sich um kleine Kinder. Die Feinfühligkeit ihrer familiären Bereitschaftspflege fängt das Kind auf und hilft ihm, das einschneidende Erlebnis einer plötzlichen Trennung von seiner Ursprungsfamilie zu verkraften. Für eine begrenzte Zeit erfährt das Kind durch Sie liebevolle Betreuung, Schutz und Verständnis.
Sie erfahren durch unsere MUTABOR Fachberatung permanente Begleitung und Hilfestellung. In intensiven (Einzel)gesprächen bereiten wir Sie auf Ihre Aufgabe als Bereitschaftspflegestelle vor.
Wir lassen Sie auch im Alltag nicht allein, sondern unterstützen Sie bei der Zusammenarbeit mit Institutionen und bei Kontakten zu den leiblichen Eltern.
Wenn Sie sich dafür interessieren Bereitschaftspflegefamilie zu werden, nehmen Sie gerne Kontakt mit Frau Fischer oder Frau Friedrichs, unseren Fachbereichsleitungen, auf.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Martina Friedrichs
Fachbereichsleitung der Erziehungsstellen nach §33.1 SGB VIII
Standort Overath
martina.friedrichs[at]mutabor-mensch.de
Mobil: 01590 4245 742
Weronika Oczkowicz
Fachbereichsleitung der Erziehungsstellen nach §33.2 SGB VIII
Standort Eitorf
weronika.oczkowicz[at]mutabor-mensch.de
Tel.: 0157 776 904 30
Alexandra Fischer
Fachbereichsleitung der Erziehungsstellen nach §33 SGB VIII
Standort Eifel
alexandra.fischer[at]mutabor-mensch.de
Mobil: 0152 0201 1308