Flexible Hilfen zur Erziehung gehören zu den ambulanten Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe für Familien mit Kindern.
MUTABOR bietet verschiedene Hilfen an.
Unser Fachkräfte-Team besteht aus Menschen mit pädagogischer Ausbildung oder einem Studium im Sozialen Bereich. Wie beispielsweise Sozialpädagogik, Sozialarbeit, Heilpädagogik, Psychologie, Psycho- und Familientherapie und Erzieherinnen und Erzieher mit entsprechenden Zusatzqualifikationen.
Die sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) kann von Ursprungsfamilien, Stieffamilien sowie alleinerziehenden Vätern und Müttern in Anspruch genommen werden. Wenn Erziehungs- und Alltagsprobleme nicht mehr allein bewältigt werden können, kann dieses Hilfsangebot in Frage kommen. Das gilt auch, wenn sich eine Familie in einer das Kindeswohl beeinträchtigenden Krise befindet – zum Beispiel ausgelöst durch eine Trennung, den Tod eines Familienmitglieds oder Suchtgefährdung.
Hilfe zur Selbsthilfe vor Ort
Diese Form der Hilfe geschieht durch eine Fachkraft in der Familie selbst – also im eigenen Zuhause. Vor Ort wird gemeinsam nach naheliegenden und lebenspraktischen Lösungen gesucht, die für die jeweilige Familie passen.
Die Unterstützung kann erfolgen bei Erziehungsaufgaben, der Strukturierung des Tagesablaufs, der Bewältigung von Haushalts-, Versorgungs- oder Finanzproblemen, der Lösung von Konflikten, im Umgang mit Krisen aber auch beim Kontakt mit Ämtern und Institutionen.
Die hilfesuchenden Familien sollen durch die Stärkung ihrer vorhandenen Fähigkeiten und Kenntnisse in die Lage versetzt werden, zukünftig selbst schwierige Lebenssituationen zu meistern. Deshalb ist die sozialpädagogische Familienhilfe in der Regel auf längere Zeit angelegt.
Rahmenbedingungen
Die Hilfe zur Selbsthilfe kann nur dauerhaft wirkungsvoll sein, wenn die Familie mitarbeitet. Das setzt Interesse an der Veränderung voraus und die Bereitschaft, mit der sozialpädagogischen Fachkraft zusammenzuarbeiten. Nur so können individuelle Ziele für die Familie entwickelt und Lösungen erarbeitet werden.
Wichtig für die Bewilligung einer solchen (für die Familie kostenfreien) Hilfeleistung ist auch die positive Aussicht auf eine angemessene Versorgung und Erziehung der Kinder sowie eine Verbesserung ihrer Lebensqualität.
Wie geht es weiter?
Wenn die zuvor beschriebenen Lebensumstände für Sie oder eine Ihnen bekannte Familie zutreffen könnten oder Sie weitergehende Informationen erhalten möchten, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir sind für Sie da!
Wenn Sie aber Fachkraft sind und in diesem Berufsfeld mitarbeiten möchten, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Die intensive Sozialpädagogische Einzelfallbetreuung nach § 35 SGB VIII ist ein ambulantes Hilfsangebot insbesondere für Jugendliche ab 14 Jahren und junge Erwachsene, die starke Unterstützung zur sozialen Integration und zur eigenverantwortlichen Lebensführung brauchen.
Schwere Lebenssituation
Zerbrochene Beziehungen zum Elternhaus, Heim- oder Psychiatrieaufenthalt, Alkoholkonsum, Drogen, Gewalt, Missbrauch oder Prostitution – diese jungen Menschen tragen schwer an ihrer Lebenssituation. Wenn traditionelle stationäre Hilfsmaßnahmen nicht mehr greifen, ist die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung die letzte Chance, sich in die Gesellschaft zu integrieren.
Hilfe in der aktuellen Lebenswelt
Die (aufsuchende) Arbeit beginnt in der Lebenswelt der Jugendlichen. Das kann die Straße, der Bahnhof, eine eigene Wohnung, die Familie oder eine Institution sein. Dort gilt es, mit ihm oder ihr in Kontakt zu kommen und zur Annahme der Hilfe zu motivieren. Die Förderung von vorhandenen Fähigkeiten und psychosozialen Kompetenzen soll dazu führen, die Persönlichkeit zu stärken und Mut für die Zukunft zu entwickeln.
Dazu muss jedoch erst einmal eine Vertrauensbasis aufgebaut werden. Das kann schwer sein, weil diese Jugendlichen einer professionellen Betreuung oft misstrauisch begegnen. Umso wichtiger ist eine wertschätzende Haltung, Offenheit, Akzeptanz und Toleranz der pädagogischen Fachkraft.
Rahmenbedingungen
Diese Hilfeform ist eine freiwillige und in der Regel auf längere Zeit angelegte Leistung vom Jugendamt. Deshalb muss sich ein junger Mensch dazu verpflichten, mit dem Betreuer zusammenzuarbeiten, Entwicklungsziele festzulegen und auch die Schritte dorthin zu planen. Das Betreuungskonzept wird auf die individuellen Lebensumstände des jungen Menschen ausgerichtet. Es erlaubt auch, auf Veränderungen flexibel zu reagieren.
Was wird konkret getan?
Neben der Entwicklung von Perspektiven und konkreter Unterstützung im persönlichen, schulischen oder beruflichen Bereich wird die Grundversorgung sichergestellt und eventuell auch bei der Beschaffung einer geeigneten Wohnmöglichkeit geholfen. Die Fachkraft hilft einem Jugendlichen, seine individuellen Möglichkeiten mit den gesellschaftlichen Anforderungen zu vereinbaren.
Wenn Sie sich diese Aufgabe vorstellen können, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Die Aufsuchende Familientherapie (AFT) nach § 27 ABS. 3 SGB VIII ist eine niederschwellige Hilfe zur Erziehung, die dem Schutz des Kindes dient. Sie wendet sich auch an Familien, die andere Hilfen nicht annehmen, erst an Hilfe herangeführt werden müssen oder nicht freiwillig mit dem Jugendamt zusammenarbeiten.
Sie soll Beziehungsstörungen in der Familie verringern oder aufheben.
Systemische Therapie
Im vertrauten Umfeld der Familie geht es vor Ort darum, authentische Interaktionen der Familienmitglieder miteinander zu beobachten. Unter fachkundiger Anleitung können störende Kommunikations- und Beziehungsmuster erkannt und Veränderungen angeregt werden.
Weil die Kraft zur Veränderung in der Familie liegt, wird sie ermutigt mittels eigener Ressourcen Lösungen zu finden. Dabei werden destruktive Verhaltensmuster schrittweise reduziert, konstruktive Handlungsmöglichkeiten erarbeitet und Zukunftsperspektiven entwickelt.
Letztlich soll dieser dynamische Prozess der Hilfe zur Selbsthilfe die Eltern befähigen, die Sorge für ihre Kinder wieder in eigenständiger Verantwortung zu übernehmen.
Angewandte Methoden
Die aufsuchende Familientherapie wird immer im Team von zwei Fachkräften (einer weiblichen und einer männlichen Fachkraft) in einer Familie durchgeführt. Der Situation angemessen werden fünf Methoden aus nachfolgenden systemischen Richtungen entlang der Fallstrukturhypothese eingesetzt:
- Wachstums- und erlebnisorientierte Therapie
- Strukturelle Familientherapie
- Biographiearbeit und Mehrgenerationenperspektive
- Narrative Familientherapie
- Lösungsorientierte Kurzzeittherapie
Rahmenbedingungen
Unsere pädagogischen Fachkräfte verfügen über eine Zusatzausbildung in systemischer Familientherapie. Die Bereitschaft der Familie zur aktiven Mitarbeit wird vorausgesetzt. Die Dauer der Aufsuchenden Familienhilfe ist abhängig vom Prozessverlauf und orientiert sich am Hilfeplanverfahren in Absprache mit dem Jugendamt.
Die Familienaufsuchende Krisen- und Klärungsbegleitung nach §8a SGB VIII dient der Orientierung für Jugendamt und Familien. Sie umfasst die zeitlich beschränkte Klärung, welcher tatsächliche Hilfebedarf für eine Familie besteht. Insbesondere soll das Gefährdungsrisiko im Hinblick auf das Kindeswohl abgeschätzt werden.
Zielgruppe
Zielgruppe sind Familien oder Minderjährige, bei denen Unklarheit über die Art der Hilfe besteht. Für diejenigen, die sich in einer Krise befinden, soll geklärt werden, ob es dabei um eine akute Situation oder einen chronischen Prozess geht. In Abhängigkeit von dieser Feststellung wird die passende Hilfe überlegt.
Zielgruppe sind auch Familien, die schon länger Jugendhilfeleistungen in Anspruch nehmen ohne eine offensichtliche Verbesserung ihrer Situation. Darüber hinaus können anstehende Änderungen des Lebensmittelpunktes eines Familienmitglieds oder mehrerer Familienmitglieder – etwa Fremdunterbringung, Rückführung oder Integration – die Familienaufsuchende Krisen- und Klärungsbegleitung erfordern.
Inhalte und Methoden
Bei dieser Hilfe vor Ort werden alle systemtherapeutischen Maßnahmen genutzt. Es geht vorrangig um die Bearbeitung des Klärungsauftrags zusammen mit der Familie. Die Erarbeitung einer tragfähigen Arbeitsbeziehung ist dabei unerlässlich für die Erfassung der Ist-Situation und die Kooperation mit involvierten Fachleuten.
Der konsequent lösungsorientierte Prozess beinhaltet das Erkunden aller Ressourcen der Familie, aber auch das Erfassen von Grenzen, Hindernissen und störenden Faktoren im Familiensystem.
Ziel ist die Beantwortung der Klärungsfragen aus der Perspektive aller Beteiligten. Verantwortlichkeiten und Lösungsmöglichkeiten stehen im Mittelpunkt, damit die Familie – notfalls auch im Rahmen eines Zwangskontextes – ihre eigenen Entscheidungen treffen kann.
Rahmenbedingungen
Die Mitarbeiter von MUTABOR sind pädagogische Fachkräfte mit einer Zusatzausbildung in systemischer Familientherapie. Die Klärungsfragen werden mit Familie und Jugendamt im Hilfeplan festgelegt. Die Dauer dieser Hilfe ist für einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten konzipiert und endet mit einem Abschlussbericht.
Können wir Sie bei der Klärung des Hilfebedarfs unterstützen?
Dann fordern Sie gerne unsere ambulante Zusatzleistung wie Clearing oder Fakuk an. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Ihre Ansprechpartnerinen
Kristina Buchholz
Fachbereichsleitung Flexible Hilfen
kristina.buchholz[at]mutabor-mensch.de
Tel.: 01515 55 65 273
Carolyn Wydra
Fachbereichsleitung Flexible Hilfen
carolyn.wydra[at]mutabor-mensch.de
Tel.: 0151 505 330 14